Widerrufsbelehrung

Mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen in Immobilien­darlehens­verträgen sind fehlerhaft und damit unwirksam. Das ergab unsere Überprüfung der Widerrufs­belehrung in 300 Kreditverträgen.

Was ist zu beanstanden?

Laut unserer Untersuchung informieren Banken und Sparkassen in den Belehrungen oft nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist, oder es fehlen entscheidende Hinweise, insbesondere zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs. Teilweise finden sich auch ergänzende Formulierungen, die für Sie als Kreditnehmer verwirrend und unverständlich sind. Darüber hinaus werden oft keine Anschriften genannt, obwohl ein Telefonanruf für einen wirksamen Widerruf in Textform nicht ausreichend ist.

Was bedeutet das?

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen. Denn: Ist die Widerrufsbelehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit erklärt werden.
Davon profitieren all jene, die nach der Kündigung ihres Immobilien­darlehens eine Vorfälligkeits­entschädigung zahlen mussten oder noch sollen. Sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag einfach widerrufen und sparen so die Vorfälligkeitsentschädigung, die im europäischen Vergleich in Deutschland überdurch­schnittlich hoch ist.

Erfreulich könnte es auch für Kunden sein, die 2002 und später einen Immobilienkredit abgeschlossen haben und angesichts der niedrigen Zinsen gern in einen günstigeren Kredit umschulden möchten. Damit schlägt das Pendel bei der Ausgestaltung und Abwicklung von Immobiliendarlehen endlich auch einmal in Richtung Verbraucher aus. Allerdings werden die Finanzinstitute − gerade im Falle einer Umschuldung − den Kundenforderungen nicht ohne weiteres nachkommen. Betroffene werden fast immer einen Anwalt brauchen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Was ist zu tun?

Ob auch „Ihre“ Widerrufsbelehrung falsch ist und ob Sie die Chance haben, sich von einem teuren Vertrag zu lösen oder von der Vorfälligkeitsentschädigung befreit zu werden, prüfen unsere Juristen.

Schicken Sie uns Ihren Immobiliendarlehensvertrag mit diesem ausgefüllten Formular zu. Wir prüfen die Klausel, sagen Ihnen, ob sie korrekt ist oder in welchen Punkten sie Fehler hat und sagen Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können. Das Entgelt für die Prüfung (mit schriftlicher Stellungnahme) beträgt 60­ Euro pro Vertrag.

Stand vom Donnerstag, 15. August 2013

Quelle.VBZ HH

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